- Der angebotene Kaufpreis ist bindend und stellt lediglich den Nettopreis dar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und haben sich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung der Marktpreis oder unsere Produktionskosten erhöht, sind wir berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. Liegt der erhöhte Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
Für andernfalls nicht kostendeckende Bestellungen behalten wir uns vor angemessene Auftragsabwicklungszuschläge und/oder Mindestauftragswerte festzulegen. Die Zuschläge werden in unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen separat ausgewiesen.
- Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung ab Werk Dietzenbach ohne Kosten für Verpackung und Versand.
- Wir liefern gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung, bei Lieferung „ab Werk“ ab Bereitstellung der Ware auf unserem Gelände oder Mitteilung der Versandbereitschaft, und Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei bargeldloser Zahlung ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang des Geldes bei uns maßgebend.
- Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, können wir auch ohne nochmalige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Außerdem können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
- Wechsel gelten nicht als Zahlungsmittel und werden nicht angenommen. Bei Zahlung durch Scheck oder mit anderen Anweisungspapieren (außer Wechsel) sind uns etwa damit verbundene Nebenkosten vom Kunden zu erstatten. Schecks werden von uns vorbehaltlich ihrer Einlösung nur erfüllungshalber angenommen.
- Wir behalten uns vor, durch schriftliche Erklärung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist. Leistet der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist nach schriftlicher Aufforderung Vorauszahlung oder Sicherheit, sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Kunde hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen; sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.